Das Arbeitsschutzgesetzt verpflichtet Arbeitgebende dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, ob Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. §5 ArbSchG). Dabei sind sowohl die physischen als auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu beurteilen. Wie eine solche Beurteilung auszusehen hat und in welchem Abstand sie durchgeführt werden muss, ist nicht beschrieben. Im Internet lassen sich zwar Informationen und Vorlagen für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung finden, diese sind jedoch nicht auf die Spezifika physiotherapeutischer Arbeit zugeschnitten. Dies stellt mitunter eine Herausforderung bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in der Physiotherapie dar.
Bei MedAix wurde übergreifend für alle Standorte ein Fragebogen entwickelt, der eine Grundlage für eine psychische Gefährdungsbeurteilung für Physiotherapie-, Logopädie- und Ergotherapiepraxen bietet. Auch für weitere Anbietende im Gesundheitswesen ist ein Einsatz denkbar.
Zusammen mit Masterstudierenden der FOM-Hochschule wurde ein Fragebogen entwickelt, in dem die psychische Gefährdung der Mitarbeitenden erfasst werden sollte. Anschließend wurden alle Mitarbeitenden gebeten, an der Befragung teilzunehmen. Die Teilnahmequote lag bei <40%, sodass entschieden wurde, nach dieser Befragung einige Teile in die zweijährlich stattfindende Mitarbeitendenzufriedenheitsbefragung zu implementieren, um bessere Handlungsableitungen treffen zu können.
Kathrin Attermeyer
B.Sc. Physiotherapeutin, Projektleitung Forschungsprojekte, MedAix
GmbH,
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